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iRollstuhlberater

ZUgumzug

In einem gut strukturierten Versorgungsprozess kommen Sie Zug um Zug zum richtigen Rollstuhl:

  • Ausstellung eines Rezeptes durch den behandelnden Arzt

  • Auswahl und Besprechung mit einem Rehaversorger

  • Erstellung eines Kostenvoranschlages durch den Rehaversorger

  • Einreichung des Kostenvoranschlages beim zuständigen Kostenträger

  • Kostenübernahme und Prüfung durch Kostenträger

  • Auslieferung des Rollstuhls

Rezeptausstellung

In der Regel wird das Rezept durch einen Arzt ausgestellt, was für die Beantragung eines Rollstuhls aber nicht zwingend nötig ist. Sobald der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für den Rollstuhl feststellt, kann er im Rezept auch eine konkrete Produktbezeichnung festlegen. Soweit nötig sollten im Rezept auch wichtige Ausstattungsmerkmale des Rollstuhls als medizinisch notwendig festgehalten werden, die nicht zu einer Basisausstattung des Rollstuhls gehören. Besonders hilfreich sind vor allem auch Bestätigungen von weiteren Fachärzten oder anderen Fachleuten, wie z.B. Physiotherapeuten.

Kostenvoranschlag

Die Versorgung mit einem Rollstuhl unterliegt einem Genehmigungsverfahren und muss vom zuständigen Kostenträger, nach Abwägung aller medizinischen Begründungen, bewilligt werden. Die Einleitung des Genehmigungsverfahrens erfolgt auf Grund des Kostenvoranschlages durch den Rehaversorger. Er ist zuständig für Beratung, Anpassung, Service und Reparatur. Die freie Auswahl des Rehaversorgers ist allerdings durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz weitestgehend eingeschränkt. Mitglieder einer Krankenversicherung werden in der Regel von Vertragspartnern der Kostenträger versorgt. Beim Nachweis eines „berechtigten Interesses“ kann die Versorgung aber weiterhin durch ein selbst benanntes Sanitätshaus durchgeführt werden. Ein berechtigtes Interesse besteht z.B. durch eine besondere Schwere der Behinderung oder durch ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem betreffenden Sanitätshaus. Vor der Bewilligung einer Neuanschaffung prüft der Kostenträger allerdings die Möglichkeit einer Wiederverwendung eines gebrauchten, aber generalüberholten und technisch einwandfreien, Rollstuhls.

Kostenträger

Der Kostenträger übernimmt die Versorgung mit einem Rollstuhl erst nach aufwendiger Abwägung der medizinischen Notwendigkeit. Im Zweifelsfall wird der zuständige Kostenträger einen Hilfsmittelberater einsetzen um vor Ort den tatsächlichen Bedarf zu überprüfen und den Patienten zu beraten. Darüberhinaus können die gesetzlichen Krankenkassen auch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um ein Gutachten über die Hilfsbedürftigkeit des Patienten zu erstellen. Zu den Aufgaben des MDK gehören Stellungnahmen zu Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. –maßnahmen und zu Verordnungen von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.

Erstattung

Nach entsprechender Prüfung übernimmt der jeweilige Kostenträger die Kosten für die Rollstuhlversorgung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden verschiedene Erstattungsmodelle, teilweise mit Eigenbeteiligung.

Fallpauschale

In der Regel wird die Versorgung mit einem Standardrollstuhl (gebraucht oder überholt) über eine Fallpauschalenregelung abgewickelt. Hier bleibt der Rollstuhl im Besitz des Händlers. Lediglich die Nutzung (Leistung und Laufzeit) wird über eine vertraglich vereinbarte Vergütung, welches der Kostenträger mit dem Händler ausgehandelt hat, abgerechnet. Der Preis beinhaltet alle mit dem Verleih verbundenen Kosten, wie z.B. Beratung, Wartung, Reparatur und Ersatzteile.

Pool

Wenn keine besonderen Anforderungen an den Rollstuhl vorliegen, wird die Versorgung wahrscheinlich mit einer Standardvariante (gebrauchter, überholter Rollstuhl) und über eine Fallpauschalenregelung (Versorgungspauschale) umgesetzt. Der Rollstuhl bleibt dabei im Besitz des Händlers. Die Höhe der Fallpauschale, Leistungsumfang und Laufzeit sind abhängig von dem individuellen Vertrag, den die Krankenkasse mit dem Händler abgeschlossen hat. In dem Preis sind in der Regel alle mit dem Verleih verbundenen Kosten enthalten. Das sind insbesondere die Kosten für Beratung, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile. Kann der benötigte Rollstuhl vom Händler nicht zur Verfügung gestellt werden, greift die Krankenkasse auf einen geeigneten Rollstuhl in ihrem „Pool“ von bereits bezahlten Rückläufern zurück.

Neukauf

Kann über die oben genannten Wege kein geeigneter Rollstuhl zur Verfügung gestellt werden, übernimmt die Kasse die Kosten für den Neukauf eines Rollstuhls beim entsprechenden Hersteller. Basis der Kostenübernahme ist der Kostenvoranschlag des Händlers. Der Rollstuhl bleibt im Besitz der Kasse und wird nach Beendigung der Nutzung dem kasseneigenem Pool zugeführt.

Mischfinanzierung

Leistungen, die über den medizinisch notwendigen Rahmen hinausgehen, und somit außerhalb der Erstattungspflicht der Krankenkassen liegen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Solche Leistungen können einen Rollstuhl gegebenenfalls aber sinnvoll ergänzen und zu einem höheren Wohlbefinden beitragen. Die selbst bezahlten Ausstattungsmerkmale müssen mit dem Händler und den Krankenkassen abgestimmt werden, und bleiben in der Regel im Besitz des Händlers, bzw. der Krankenkasse.

Zuzahlung

Grundsätzlich hat jedes volljährige Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen für Hilfsmittel in Höhe von 10% des Kostenübernahmebetrags durch die Kasse, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro, zu leisten.

Eigenanteil

Dient ein Hilfsmittel nicht nur einem Behinderungsausgleich oder der Krankenbehandlung, sondern ist gleichzeitig ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, wird ein Eigenanteil erhoben.

Lieferung

Die sichere Handhabung eines Rollstuhls ist von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund sollte der zuständige Sanitätsfachhändler (oder eventuell ein Außendienstmitarbeiter des Rollstuhlherstellers) bei der Auslieferung des Hilfsmittels alle verstellbaren Bauteile überprüfen, gegebenenfalls anpassen und alle Funktionen des Produktes genau erklären. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Rollstuhl seinen Zweck optimal erfüllt, den Alltag seines Nutzers erleichtert und dessen Lebensqualität verbessert.